Leukämie, der sogenannte Blutkrebs, ist eine lebensbedrohliche Krankheit. Leukämiekranke haben zu viele weiße Blutkörperchen. Diese verdrängen aufgrund ihrer Überzahl die anderen Blutbestandteile und verlieren ihre Fähigkeit Krankheitserreger abzuwehren. Als Folge davon bricht das Immunsystem zusammen. Dies führt ohne Behandlung zum sicheren Tod.
Leukämie ist weder vererbbar noch ansteckend!
Über die genauen Ursachen herrscht noch weitgehend Ungewissheit.
Wenige Arten der Leukämie können durch Chemo- und Strahlentherapie unter Kontrolle gehalten – jedoch selten geheilt werden. In den meisten Fällen ist eine Blutstammzelltransplantation die einzige Möglichkeit den Erkrankten vor dem sicheren Tod zu bewahren. Dazu benötigt man einen geeigneten Spender, dessen Gewebemerkmale mit dem des Erkrankten übereinstimmen.
Knochenmark ist ein Gewebe, das sich überwiegend im Beckenkamm des Hüftknochens befindet. Das Knochenmark ist der Ort der Blutbildung, in dem sich die Stammzellen befinden. Aus diesen Zellen enstehen in mehreren Schritten die weißen und roten Blutzellen, sowie die Blutplättchen. Beim gesunden Menschen ist das Knochenmark im Überfluss vorhanden.
Es handelt sich um Knochenmark und nicht, wie oft verwechselt wird, um Rückenmark!
Mittlerweile spricht man allgemein von Blutstammzellspende, da es sich sowohl bei der Entnahme von Knochenmark aus dem Beckenkamm als auch bei der Entnahme aus dem peripheren Blutkreislauf um Blutstammzellen handelt.
Alle gesunden Personen im Alter zwischen 17 und 55 Jahren können sich typisieren lassen und zwischen 18 und 61 Jahren Blutstammzellen spenden. Ausschlussgründe sind schwere Erkrankungen von Herz, Kreislauf oder Lunge, Stoffwechsel- oder Nervensystemerkrankungen sowie ansteckende Krankheiten wie etwa Malaria, Tuberkulose, Hepatitis C oder Aids. Ebensowenig darf spenden, wer einen bösartigen Tumor (Krebs) hat oder einmal hatte.
- Eine Erkältung oder momentane Unpässlichkeit spielt keine Rolle
- Alkohol/Restalkohol kein Problem bei Typisierung
- Schwangerschaft/Typisierung möglich
Daten werden bis zur Abstillzeit gesperrt –
danach Aufnahme in das Spenderregister
Einen passenden Spender findet man am ehesten unter den Geschwistern des Patienten. Steht jedoch kein Spender in der Familie zu Verfügung (Problem heute: kinderarme Familien) muss nach einem nicht verwandten Spender gesucht werden. Je mehr Personen im Zentralen Knochenmarkspenderregister für Deutschland (ZKRD) in Ulm registriert sind um so schneller kann für einen Erkrankten ein Spender gefunden werden.
Nach Abgabe einer Einverständniserklärung werden aus der Armvene etwa 8 ml Blut entnommen oder eine Speichelprobe abgegeben. Danach werden in einem Speziallabor die ersten Gewebemerkmale bestimmt.
Die Ergebnisse werden in Datenbanken gespeichert und unter einer Kennnummer dem ZRK in Ulm mitgeteilt. Hier gehen alle Spendersuchen aus dem In- und Ausland ein. Die persönlichen Daten (Name und Anschrift) sind nur der Datenbank bekannt und werden nicht weitergegeben.
Die bei der Typisierung erfassten Daten stehen den Ärzten weltweit zur Verfügung!
Eine erneute Typisierung ist NICHT erforderlich. Sie sind bereits als potentieller Spender registriert.
Es würde nur unnötige Kosten verursachen.
Die Daten werden nicht automatisch in die allgemeine Spenderdatei aufgenommen. Eine erneute Typisierung ist jedoch nicht erforderlich. Sie brauchen nur eine Einverständniserklärung zur Aufnahme in die allgemeine Spenderdatei abgeben (Einverständniserklärung beim Aktionskreis erhältlich).
Nein! Vor der Blutstammzellspende wird beim Patienten das vorhandene Immunsystem und die Blutbildung fast vollständig zerstört. Der Patient übernimmt durch die Spende die Blutgruppe des Spenders.
Den Teilnehmern an Typisierungsaktionen entstehen KEINE Kosten. Eine Typisierung ist jedoch sehr teuer und kostet 40 € pro Test. Wenn sich jemand selbst an den Kosten beteiligen möchte, sind wir für jede Spende, egal wie hoch, dankbar.
Das kann relativ schnell gehen, aber auch erst nach vielen Jahren oder auch überhaupt nicht. Es kommt darauf an, wann ein Erkrankter einen Spender mit Ihren Gewebemerkmalen benötigt.
Jeder Typisierte ist bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres als möglicher Spender eingetragen.
- Zwischenzeitlich eingetretene eigene schwere Erkrankung, z. B. Tumorerkrankung
- Unfall – wegen Unfallfolgen als Spender nicht mehr geeignet
- Persönliche Gründe
Wenn Sie als Spender geeignet sind, werden Sie umfangreich körperlich untersucht. Die Entnahme der
Blutstammzellen wird in Kliniken durchgeführt, die über eine langjährige Erfahrung dieses Verfahrens
verfügen und die möglichst nahe am Wohnort des Spenders liegt.
Es bestehen zwei verschiedene Entnahmemöglichkeiten.
Blutstammzellentnahme aus dem peripheren Blutkreislauf
Heute wird überwiegend die Entnahme von Stammzellen aus dem Blutkreislauf durchgeführt. Nach Spritzen (5 Tage) eines wachstumfördernden Medikamentes werden Stammzellen aus dem Knochenmark in das Blut ausgeschwemmt.
Nun können die Stammzellen aus dem zirkulierenden Blut mit einer speziellen Zentrifugenvorrichtung getrennt werden. Dauer etwa 3-4 Stunden, aber keine Narkose erforderlich.
Die gewonnenen Blutstammzellen werden dem Empfänger wie eine normale Blutkonserve verabreicht.
Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm
Falls der behandelnde Arzt des Erkrankten die Entnahme von Knochenmark/Blutstammzellen aus dem Beckenkamm für erforderlich hält, wird diese unter Vollnarkose durch mehrere Punktionen des Beckenkammes vorgenommen.
Dabei wird etwa 1 bis 1,5 Liter Knochenmark vermischt mit Blut entnommen (Gesamtmenge bei einem Erwachsenen je nach Körpergewicht 8 – 10 Liter). Bei dieser Methode ist ein 3tägiger Krankenhausaufenthalt nötig.
Die Blutstammzellspende ist die einzige „Organ-Spende” bei der man selbst nichts hergeben muss, was man nicht wieder bekommt und die zu Lebzeiten des Spenders erfolgt. Das Knochenmark wächst in etwa 10-14 Tagen vollständig nach.
Keine! Kostenträger ist die Krankenkasse des Erkrankten. Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen des Spenders, Krankenhausaufenthalt, sonstige Unterbringung bei ambulanter Stammzellentnahme, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Kosten für notwendige Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, landwirtschaftliche Hilfskräfte, soweit erforderlich, werden von dieser Kasse übernommen.
Der Spender ist automatisch bei der zuständigen Gemeindeunfallversicherung versichert. Dies gilt auch für Fahrten in die Klinik, einschließlich notwendiger Untersuchungen. Die Spenderdatei schließt eine Unfall- und Lebensversicherung ab.
Der allgemeine Organspenderausweis
beinhaltet NICHT die Blutstammzellspende!
Nachdem diese Art der Spende sehr einfach ist und Leben rettet, müssten wir uns eigentlich alle verpflichtet fühlen, bei solch einer Aktion mitzumachen, denn morgen schon können wir selbst betroffen sein.